praxis für logopädie thomas niemann: titelbild

Anmeldung

Eine logopädische Behandlung wird für privat und gesetzlich versicherte Patienten immer von einem niedergelassenen Arzt verordnet. Das sind in der Regel Kinderärzte, Hals-Nasen-Ohren-Ärzte, Phoniater, praktische Ärzte oder Neurologen. Vor einer Behandlung in unserer Praxis unterscheiden sich organisatorische Details bei krankenkassenversicherten Patienten und Selbstzahlern.


Gesetzlich versicherte Patienten

Mit Ihrer ärztlichen Verordnung vereinbaren Sie einen Termin bei uns. Eine Behandlung dauert zwischen 30 und 60 Minuten. Üblich sind Einzeltherapien, bei Kindern ist gelegentlich eine Gruppentherapie sinnvoll. Die Dauer einer Therapie hängt von Art und Schwere der Störung ab.

Seit 2004 müssen Erwachsene einen Eigenanteil in Höhe von 10 Prozent der Behandlungskosten bezahlen und pro Verordnung eine Gebühr von 10 Euro. Kinder sind von Zuzahlungen ausgenommen. Unter bestimmten Bedingungen können sich auch Erwachsene davon befreien lassen. Ihre Krankenkassen informieren Sie ausführlich.


Heilmittel-Richtlinien

Seit 01.07.2004 gilt pro Diagnose eine bestimmte Anzahl von Behandlungen als Regelfall, beispielsweise höchstens 20 Therapieeinheiten bei organisch bedingten Erkrankungen der Stimme. Sind darüber hinaus Behandlungen nötig, wird der Arzt weitere Verordnungen ausstellen. Sie liegen dann außerhalb des Regelfalls und müssen von manchen Krankenkassen genehmigt werden. Um eine Therapie nicht unnötig lange zu unterbrechen und Sie als Patienten zu entlasten, bieten wir an, diese Genehmigungen für Sie einzuholen.


Privat versicherte Patienten

Für Terminvereinbarungen und Behandlungen gilt das gleiche wie bei den gesetzlich versicherten Patienten.

Je nach Krankenkasse und individuellem Versicherungstarif müssen Sie einen Eigenanteil an den Behandlungskosten tragen. Vor Behandlungsbeginn schließen wir mit Ihnen einen Behandlungsvertrag ab, in dem die Kosten für die Behandlung genau aufgeführt sind. Auf Wunsch erstellen wir einen Kostenvoranschlag, damit sie den möglichen Eigenanteil vor Behandlungsbeginn einschätzen können (Honorare auf Anfrage).


Patienten als Selbstzahler

Es gibt Fälle, in denen die Kosten einer logopädischen Behandlung nicht von den Krankenkassen übernommen werden, beispielsweise wenn Sie eigenverantwortlich logopädische Leistungen in Anspruch nehmen wollen. In diesem Fall schließen wir mit Ihnen einen Präventions- oder Behandlungsvertrag ab. Das von Ihnen zu zahlende Honorar und die organisatorischen Details werden darin zwischen Ihnen und der Praxis frei vereinbart.