Dass Logopädie nicht nur etwas für Enkel ist, erlebten die Besucher der 2. Eschweiler Seniorenwoche. In einem anschaulichen "Zirkeltraining" informierte die praxis für logopädie über Möglichkeiten, Lebensqualität im Alter durch logopädische Behandlungen zu verbessern. In zwangloser, lockerer Atmosphäre kamen die Besucherinnen und Besucher schnell mit den Logopädinnen ins Gespräch.
Bei der 2. Eschweiler Seniorenwoche wird Kommunikation wiederbelebt.
Nach einem Audit bescheinigte uns Netzwerk Praxisqualität e.V. die erfolgreiche Anwendung eines Qualitätsmanagementsystems nach DIN EN ISO 9001/2008. Gegenüber unseren Patienten und Kooperationspartnern, aber auch bei den Leistungsträgern, können wir nun, quasi "mit Brief und Siegel", unser Leistungsniveau dokumentieren.
Mehr zur QM-Zertifizierung unserer Praxis

Das sogenannte Heidelberger Elterntraining zur frühen Sprachförderung wurde für Eltern von zwei- bis dreijährigen Kindern mit deutlicher Verzögerung in der sprachlichen Entwicklung entwickelt. Die praxis für logopädie bietet ab sofort Elterntrainings an.
Mehr zum Heidelberger Elterntraining
Fast alle Parkinsonerkrankten haben bereits im frühen Krankheitsstadium Stimmprobleme. Eine spezifische Intensivtherapie führt zu deutlichen Verbesserungen. Die praxis für logopädie bietet Lee-Silverman-Stimmtrainings mit einem zertifizierten Trainer an.
Nordrhein-Westfalen führt verpflichtende Sprachtests für Vierjährige ein.
Information des Ministeriums für Generationen, Familie, Frauen und Integration sowie des Ministeriums für Schule und Weiterbildung
http://www.integration.nrw.de/...
(Eschweiler Nachrichten vom 03.03.07)
Die von der NRW-Landesregierung derzeit eilig vorangetriebene Sprachstandserhebung für Vierjährige ist sicherlich eine längst überfällige Maßnahme für die erfolgreiche (Aus-)Bildung unseres Nachwuchses. Die Aktivität von Minister Laschet ist also durchaus zu begrüßen.
Die im Artikel vom 24.03.07 geäußerten berechtigten Bedenken und der Ärger der Erzieherinnen und Lehrerinnen richten sich gegen Zeitdruck und ein unausgereiftes Verfahren.
Noch schwerwiegender sind die fachlichen Mängel. Der „Verpflichtende Sprachtests für Vierjährige – Delfin 4“ wird nicht gewährleisten, dass vierjährige Kinder mit sprachlichem Förderbedarf von ihren Altersgenossen mit sprachlichem Therapiebedarf unterschieden werden können. Auf diesen bedeutsamen Unterschied weist der Berufsverband der Logopäden bereits seit längerem hin. Sprachstörungen bei Vierjährigen werden nur mit professionellen Methoden und logopädischer Diagnostikkompetenz zweifelsfrei und seriös erkannt. Die Kinder sollten dann eine gezielte Einzelbehandlung mit entsprechender Elternanleitung durch Logopäden erhalten. Für die Behandlung von Sprachentwicklungsstörungen besteht nach dem V. Sozialgesetzbuch ein Anspruch auf Behandlung und Kostenerstattung durch die Krankenkassen. Für die Gruppe der Kinder mit Therapiebedarf wird die Sprachstandserhebung somit zur „Förderfalle“, in der ihre sprachlichen Defizite nicht richtig erkannt und daher auch nicht behoben werden. Ich rate daher allen Eltern, kritisch zu prüfen, ob die geplanten Fördermaßnahmen ausreichend sind. Weitere Informationen erhalten sie bei Logopäden in Ihrer Nähe oder beim Deutschen Bundesverband für Logopädie.
Deutscher Bundesverband für Logopädie e.V.
http://www.dbl-ev.de
In einer Stellungnahme zu den NRW.Sprachstandserhebungen bestätigte der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte e. V. (BVKJ) im Wesentlichen die Kritikpunkte des Deutschen Bundesverbandes für Logopädie e.V. (dbl).
http://www.dbl-ev.de/...
Im Zusammenhang mit den Anfang des vergangenen Jahres aufgetretenen Verordnungsrückgängen in zahlreichen Bundesländern (Stichwort: Richtgrößen) hatte der Deutsche Bundesverband für Logopädie bereits mehrfach auf seine Auffassung hingewiesen, dass einem Arzt, der sich strikt an die Vorgaben der geltenden Heilmittel-Richtlinien hält, schwerlich der Vorwurf einer unwirtschaftlichen Verordnungsweise gemacht werden kann.
Das Bundessozialgericht (BSG) hat sich jetzt ebenfalls in diesem Sinne geäußert. Das Urteil des BSG ist eine gute Argumentationshilfe für Ärzte gegen mögliche Regressdrohungen. Es besteht keine Grundlage, unter Hinweis auf das Heilmittelbudget hinter den in den Heilmittelrichtlinien vorgesehenen Verordnungsmengen zurückzubleiben.
Mehr dazu auf der Website des Deutsche Bundesverbandes für Logopädie e.V.:
http://www.dbl-ev.de/...